Im April 2025 wurde im Europäischen Parlament die Resolution 2025/2640(RSP) zum Thema „Gesundheitsbezogener Tourismus: Schutz EU-weiger Patienten im Ausland“ abgeschlossen. Dieser Beschluss fällt unter die Bereiche des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere Gesundheitspolitik und -gesetzgebung. Die Initiative wurde im Rahmen der „Resolutions on topical subjects“ (RSP) eingereicht, die aktuelle Themen im Bereich der EU-Gesundheitspolitik behandeln.
Der Vorgang begann mit einer Debatte im Parlament am 3. April 2025, gefolgt vom Abschluss des Verfahrens am selben Tag. Die Resolution zielt darauf ab, den Schutz europäischer Patientinnen und Patienten, die im Ausland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, zu verbessern. Dabei soll der europaweite Verbraucherschutz gestärkt und die Qualität der medizinischen Leistungen im grenzüberschreitenden Kontext gewährleistet werden.
Im Zentrum der Initiative steht die Regulation der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Union. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz medizinischer Angebote, Stärkung der Patientenrechte bei Behandlungen im Ausland sowie die Harmonisierung von Regelungen, um Risiken und Unsicherheiten für Patienten zu minimieren. Ziel ist es, den Zugang zu sicheren, qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt zu sichern und Missbrauch sowie unterschiedliche Standards zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Koordination zwischen nationalen Gesundheitsbehörden und der EU, um eine effektive Überwachung und Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es wird gefordert, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger einfacher informierte Entscheidungen treffen können, etwa durch umfangreiche Informationssysteme zu Behandlungsqualität, Kosten und den Rechten der Patienten im Ausland.
Die Initiative wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet und basiert auf den Verfahrensregeln des Artikels 136 des Europäischen Parlaments. Das Verfahren ist als Resolution auf Statement klassifiziert, was bedeutet, dass sie keine rechtlich bindenden Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten schafft, jedoch eine bedeutende politische Signalfunktion hat und Empfehlungen enthält.
Die Rolle der Europäischen Kommission ist hierbei zentral, da sie bei der Umsetzung und Koordination der vorgeschlagenen Maßnahmen eine führende Aufgabe übernimmt. Maßnahmen könnten weitere Empfehlungen für nationale Gesetzgeber, die Errichtung gemeinsamer Qualitätsstandards sowie die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich umfassen.
Insgesamt verfolgt die Resolution das Ziel, den grenzüberschreitenden Gesundheitsverkehr transparenter, sicherer und patientenorientierter zu gestalten, um die Gesundheitsschutzstandards in der EU weiter zu stärken und die Rechte der Patienten im europäischen Binnenmarkt zu sichern. Das Verfahren ist mittlerweile vollständig abgeschlossen, und die Empfehlungen sollen langfristig die Zusammenarbeit und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen innerhalb der EU fördern.
Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2025/2640(RSP)
Ref.No.: 2025/2640(RSP)
Date: 03/04/2025 : Debate in Parliament
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